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Willkommen im Dommuseum!

Ihre Gesundheit steht für uns im Mittelpunkt. Daher erfolgt die Öffnung mit einem umfangreichen Hygienekonzept. Die Vorsorgemaßnahmen für den Infektionsschutz umfassen u. a. die 3G-Regel, die optimierte Besucherführung im Haus durch eine markierte Einbahnregelung und die vermehrte Reinigung neuralgischer Punkte.

Im Museum gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Wir bitten Sie darum, die Nies- und Hust-Etikette einzuhalten sowie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser kann mitgebracht oder an der Kasse zum Selbstkostenpreis erworben werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bleiben Sie gesund!

Hygiene- und Verhaltensregeln

• Halten Sie Abstand zu anderen Personen von mind. 1,5 Metern.

• Verwenden Sie die bereitgestellten Händedesinfektionsmittel und beachten Sie die Nies- und Hust-Etikette.

• Zur Nachverfolgung möglicher Kontaktketten bitten wir Sie, Ihre Adresse im Museum anzugeben – ausschließlich zu diesem Zweck und für die Dauer von 4 Wochen.

• Alternativ können Sie den bereitgestellten Code der Corona-Warn-App oder der Luca-App verwenden

• Halten Sie sich rechts, um den Mindestabstand zu entgegenkommenden Personen zu wahren.

• Warten Sie bei schmalen Durchgängen und Treppen bis der Bereich wieder frei ist.

• Betreten Sie engere Bereiche erst, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

• Verweilen Sie nicht zu lange vor einzelnen Ausstellungsstücken, um auch anderen Besuchern den Blick auf die Werke zu ermöglichen.

• EC-Kartenzahlung wird bevorzugt, mit Bargeld kann weiterhin bezahlt werden.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz

• Im Museum ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bitte bringen Sie diesen mit oder erwerben Sie ihn an der Museumskasse.

Vor Ihrem Besuch

• Zutritt, Aufenthalt und Teilnahme ist nur nach der 3 G-Regel (getestet, geimpft, genesen) möglich

• In Rheinland-Pfalz gilt seit 12.09.2021 die 2G+-Regel (bei Warnstufe 1 entfällt die Personenbegrenzung insofern nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen sich im Haus aufhalten, bei Warnstufe 2 dürfen es zehn nicht-immunisierte Personen sein, bei Warnstufe 3 sind es fünf Personen)

• Als nicht-immunisierte Personen gelten Personen ohne Impf- oder Genesenen-Status und Kinder ab 12 Jahren

• Zutritt, Aufenthalt und Teilnahme ist nur für Personen möglich, die keine Symptome einer Atemwegserkrankung (vor allem Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) aufweisen, für die keine Quarantäne-/Absonderungsmaßnahmen des betroffenen Bundeslandes bestehen und die bereit sind, die geltenden Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln einzuhalten.